Active Air Therapie - Abrechnung für Ärzte und Heilpraktiker
Abrechnung:
GOÄ 505
Atmungsbehandlung - zur Verbesserung der Regulationsfähigkeit des vegetativen Nervensystems
(1,8-facher Satz; 8,91 €)
Abrechnen können Sie wie folgt: 2,018-facher Satz plus zeitlichem Mehraufwand =
€ 10,00
GOÄ 846
GOÄ 846 analog - Farbtherapie (analog)
Abrechnen können Sie wie folgt: 2,3-facher Satz =
€
20,11
Wenn in Ihrer Abrechnungssoftware die Ziffern nicht exakt
wie hier beschreiben vorhanden sind, legen Sie bitte 2 x
Neue Ziffern mit dem gleichen Inhalt an.
Bei jeder Active Air Anwendung können Sie die Ziffern 505 und 846 (analog) abrechnen und bekommen pro Anwendung
€ 30,11. Bei der empfohlenen Therapie von 15 Anwendungen erstattet die PKV 451,65 €. Die monatliche
Leasingrate beträgt bei 48 Monaten Laufzeit ca. 150,00 €.
Wenn die Aktive Air Therapie als IGe-Leistung abrechnet
wird, empfehlen wir € 10 pro Anwendung. das bedeutet € 150
bei den empfohlenen 15 Anwendungen.
Heilpraktiker können grundsätzlich auch nach der
Gebührenordnung für Ärzte GOÄ analog abrechnen wenn in der GebüH keine entsprechende Ziffer
für die erbrachte Leistung definiert ist.
Beispiel für ein Rezept an einen PKV-Patienten: